[1445] 2. * Schiefern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches nur in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist, kleinen Unwillen durch kleine Verweise ausbrechen lassen; wo es so wie die im gemeinen Leben anderer Gegenden üblichen nörgeln, nergeln, bremmeln, u.s.f. eine Nachahmung des Lautes zu seyn scheinet. S. indessen 2 Schiefer 1.
Adelung-1793: Schiefern (3) · Schiefern (1)