Schiffsrath, der

[1459] Der Schiffsrath, des -es, plur. die -räthe, die Versammlung der Officier auf einem Schiffe zur Berathschlagung über gemeinschaftliche Angelegenheiten. Einen Schiffsrath halten, den Schiffsrath zusammen berufen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1459.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: