Schleyer, der

[1527] Der Schleyer, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eigentlich, eine Art der Tracht, besonders des andern Geschlechtes, welche aus einem locker gewebten Zeuge bestehet, welcher auf mancherley Act über den Kopf geschlagen wird, entweder das Gesicht allein, oder auch den Oberleib, ja oft den ganzen Leib zu verhüllen. In den Morgenländern ist der Schleyer eine gewöhnliche Tracht des andern Geschlechtes, in den Abendländern ist er sehr aus dem Gebrauche gekommen, und nur noch in einigen Fällen, besonders bey einer tiefen Trauer üblich, wo aber der Nahme im gemeinen Leben schon ungangbar zu werden anfängt, indem man einen solchen Trauerschleyer häufig einen Flor nennet. Dich rufen junge Wittwen an, im hochbetrübten Schleyer, Raml. Figürlich, dasjenige, was uns eine Sache verbirgt. Der Wahrheit den Schleyer entreißen. 2) Ein lockeres und leichtes Gewebe, aus klarem Garne, durch welches man sehen kann; vielleicht weil es ehedem am häufigsten zu Schleyern gebraucht worden, und wovon man so wohl Schleyerflor, als Schleyerleinwand hat.

Anm. Im Nieders. Slijer, Sligger, im Schwed. Sloya, im Böhm. Sslogjr. Die letzte Sylbe ist die Ableitungssylbe -er, welche ein Werkzeug, ein Subject bedeutet. Die erste Sylbe scheinet die Bedeutung des Bedeckens, des Verhüllens, zu haben, und würde alsdann zu schlagen gehören, welches unter seinen vielen Bedeutungen auch diese gar wohl verstattet, wie unter andern aus der Bedeutung des hohlen Raumes in Schlauch, Schlucht u.s.f. erhellet. (S. auch Schleyern 2.) Indessen kann auch die lockere, herab hangende, schlaffe Beschaffenheit des Schleyers der Grund seiner Benennung seyn, (S. Schlackig.) In einigen Ober- und Niederdeutschen Gegenden heißt der Schleyer Weiler, Nieders. Feyle, welches zu dem Lat. Velum und unserm Fell gehöret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1527.
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