[1533] Das Schließgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, Geld, welches man für das Schließen bezahlet; doch nur in einigen einzelnen Fällen. Ein Gefangener, welcher seiner Haft entlassen wird, bezahlet dem Schließer oder Stockmeister ein gewisses Schließgeld.