[1550]Die Schlúßrede, plur. die -n. 1) Ein durch Worte ausgedruckter Vernunftschluß; mit einem Griech. und Latein. Kunstworte Syllogismus. 2) Eine Rede, oder Theil einer Rede zum Beschlusse; wohin z.B. der Epilogus der Schauspieler gehöret.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1550.