Schulgerecht

[1679] Schulgerêcht, -er, -este, adj. et adv. 1) Von Schule, im weitesten Verstande, selbst, so fern es ehedem auch den Ort bedeutete, wo höhere Wissenschaften gelehret wurden, den Regeln solcher Schulen und ihrer Lehrer gemäß.


Er bath abstract und tiefgelehrt

Durch schulgerechte Schlüsse

Um seiner Chloris Küsse,

Uz.


2) In engerer Bedeutung ist es in den Reitschulen, den Regeln der Reitkunst gemäß. Ein schulgerechtes Pferd. Schulgerecht absitzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1679-1680.
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