[1696]Das Schüttgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein von schütten, pfänden, nur in Niederdeutschland übliches Wort, dasjenige Geld zu bezeichnen, welches der Eigenthümer für sein gepfändetes Vieh bezahlen muß.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1696.