[1698] Der Schützenmeister, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, der Vorgesetzte einer Schützengesellschaft. Ehedem auch der Vorgesetzte eines Haufens Schützen, sie mögen nun eine Art gewiß schießender Soldaten, oder auch öffentliche Wächter der Sicherheit seyn. In Tyrol gibt es einen Landes-Ober-Schützenmeister, welche Würde bey den Grafen von Wolkenstein-Trostburg erblich ist.