[1699] Der Schutzverwandte, des -n, plur. die -n, ein Einwohner eines Ortes, welcher weder Bürger noch Unterthan ist, sondern gegen ein gewisses Schutzgeld unter dem Schutze der Obrigkeit bürgerliche Gewerbe treibet; in einigen Städten Niedersachsens Mitwohner, Beysaß, in einigen Oberdeutschen Städten Pactbürger, weil sie nur unter gewissen Bedingungen Bürger sind.