Schwager, der

[1704] Der Schwager, des -s, plur. die Schwäger, Fämin. die Schwägerinn. 1) * Im weitern Verstande, ein jeder naher Verwandter, besonders ein durch Heirath naher Verwandter; eine jetzt im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. In einem alten 1501 zu Rom gedruckten Vocabulario heißt es: Sosero, schwehr, Sosera, schwiger, Cognato, schwager, Cognata, schwegrig. In dem Chron. Rhythm. Th. 3. Script. Brunsw. nach dem Frisch, wird der Schwiegersohn Schwager genannt. 2) In engerer, und im Hochdeutschen nur noch allein üblicher Bedeutung ist der Schwager des Mannes oder der Frau Bruder, der Schwester Mann, ingleichen der Frauen Schwester Mann, und die Schwägerinn des Mannes oder der Frauen Schwester, des Bruders Frau, und des Mannes Bruders Frau, wofür in einigen Gegenden auch Schwiegerinn, ingleichen im Oberdeutschen Geschwey üblich ist. Gefällts dem Mann nicht, daß er seine Schwägerinn nehme, so soll sie – sagen: Mein Schwager wegert sich, seinem Bruder einen Nahmen zu erwecken, 5 Mos. 25, 5, 7. 3) Im Scherze, derjenige, welcher mit eines andern Ehegattinn einen unerlaubten Umgang unterhält, in Beziehung auf denselben; von welcher Bedeutung sich vermuthlich auch der gemeine Gebrauch herschreibt, die Postknechte Schwäger zu nennen.

Im Böhm. gleichfalls Sswager. S. Schwäher.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1704.
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