[62] Das Sêßlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ehedem ein jedes Lehen, welches nicht mit Kriegesdiensten verdienet wurde, zum Unterschiede von einem Reitlehen. So wurden ehedem nicht nur die Hoflehen, sondern auch die Bauerlehen, Beutellehen u.s.f. für welche der Besitzer zu Hofdiensten, Frohnen, Geldgaben u.s.f. verbunden war, Seßlehen und Setzlehen genannt, weil er dabey, in Vergleichung mit den Kriegesdiensten, auf seinem Gute gleichsam stille sitzet.