Siebener, der

[84] Der Siebener, zusammen gezogen Siebner, des -s, plur. ut nom. sing. eine Zahl von sieben, ein aus sieben Einheiten bestehendes Ganzes. Eine Münzsorte von sieben Kreuzern heißt daher in Österreich ein Siebener. Auch die Sieben, oder die Zahlfigur sieben wird in der Rechenkunst zuweilen ein Siebener genannt. Ingleichen einer aus einem Collegio von sieben Personen. Daher heißen in manchen Gegenden die Feldmesser, Gränzscheider oder Untergänger Siebener, weil ihrer zu Begehung und Entscheidung der Flurgränzen allemahl sieben seyn müssen. In Windsheim ist zu dem Ende das Siebeneramt, welches aus vier Rathspersonen und drey Bürgern bestehet, und die Aufsicht über die Gränzsteine der Landstraßen, Äcker, Weinberge u.s.f. hat. An andern Orten hat man Siebnergerichte, welche mit sieben Personen besetzt sind, da denn der Gerichtsknecht der Siebnerknecht heißt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 84.
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