Siebenfältig

[84] Siebenfältig, adj. & adv. in eben dieser Bedeutung, welches aber im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht wird. Wer Cain todt schläget, soll siebenfältig gerochen werden, 1 Mos. 4, 15. Siebenfältig vergelten, Ps. 79, 12. Schon bey dem Kero ist sibunfaltu, septenarius, und bey dem Notker siebenfalt, septuplum. S. Faltig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 84.
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