[86] Der Siebziger, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Ein aus siebzig Einheiten bestehendes Ganzes. Eine Person, welche siebzig Jahre alt ist, heißt daher ein Siebziger, und im Fämin. eine Siebzigerinn. So auch ein Einundsiebziger u.s.f. 2. Was im Jahre 1770 gebauet oder verfertiget ist. So ist ein Siebziger ein 1770 gewachsener Wein. So auch Einundsiebziger u.s.f.