[113] Sittsam, -er, -ste, adj. et adv. von Sitte, und zwar so fern es von sitzen abstammet, und zunächst den Begriff der Ruhe und Stille hat, wo es doch nur von den menschlichen Sitten, d.i. dem freyen äußern Verhalten in dem gesellschaftlichen Leben gebraucht wird, und dem wild, ungestüm, rauschend, entgegen gesetzet ist. Man ist in diesem Verstande, sittsam, wenn man alles dem gesellschaftlichen Leben unangenehme, oder unanständige Geräusch in seinem Betragen vermeidet. In weiterer Bedeutung ist sittsam überhaupt den guten Sitten, d.i. dem anständigen äußern Betragen in der menschlichen Gesellschaft gemäß, und in diesem Verhalten gegründet.
Mir trat mit sittsamen Geberden
Ein Heer vergoldter Diener nach,
Lichtw.
Anm. Schon bey dem Ottfried sizzam, der es nicht nur für wohlanständig, sondern auch in mehr eigentlicher Bedeutung für gemäßigt gebraucht, so daß es jeder heftigen Bewegung entgegen stehet. Siehe auch Sittig, welches ehedem gleichfalls für sittsam üblich war.