[179]Der Speicherhêrr, des -en, plur. die -en, in denjenigen Städten, wo die gemeinen Schütthäuser Speicher heißen, diejenige Rathsperson, welche die Aufsicht über diese Häuser hat; der Magazinherr.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 179.