Spielgeld, das

[201] Das Spielgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. Geld, um welches man spielet, welches im Spiele gewonnen worden, zum Spiele bestimmt ist. 2. In einigen Gegenden bedeutet es auch dasjenige Geld, welches den Töchtern[201] bey ihrer Ausstattung außer dem Heirathsgute und der Ausstattung mitgegeben wird, um es zum Spiele oder andern kleinen Bedürfnissen anzuwenden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 201-202.
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201 | 202
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