[201] Das Spielgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. Geld, um welches man spielet, welches im Spiele gewonnen worden, zum Spiele bestimmt ist. 2. In einigen Gegenden bedeutet es auch dasjenige Geld, welches den Töchtern[201] bey ihrer Ausstattung außer dem Heirathsgute und der Ausstattung mitgegeben wird, um es zum Spiele oder andern kleinen Bedürfnissen anzuwenden.