[213] Das Spitāl, des -es, plur. die Spitǟler. 1. Eigentlich, ein Haus, in welchem Fremde oder Reisende für ihre Bezahlung beherberget und bewirthet werden; eine im Hochdeutschen veraltete, nur noch in einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Bedeutung, wo es für Gasthaus, Wirthshaus stehet; im mittlern Lateine Hospitale. 2. In engerer Bedeutung, eine Anstalt, wo bejahrte Personen gegen ein von ihnen eingelegtes Capital auf Lebenszeit verpfleget werden; dergleichen Anstalten es an mehrern Orten giebt. 3. Eine Anstalt, in welcher arme und unvermögende Personen unentgeldlich erhalten und verpflegt werden; vollständig ein Armen-Spital. Ein Narren-Spital, in welchem des Verstandes beraubte Personen verpflegt werden. Das Kranken-Spital, Pest-Spital, welche doch unter dem Nahmen der Lazarethe am bekanntesten sind.
[213] Anm. Schon bey dem Stryker Spital, im Nieders. Spitaal, im Ital. Spedale, im Schwed. Spetal, im Engl. Spital. Es ist aus dem Lat. Hospitale verkürzt, wofür man in der anständigen Sprechart auch wohl Hospital, im gemeinen Leben aber auch Spittel sagt. In einigen Gegenden ist es männlichen Geschlechtes, der Spital, welches Geschlecht auch in dem gemeinen Spittel am üblichsten ist. Übrigens wird ein Spital in den beyden letzten Bedeutungen auch in vielen Gegenden ein Gasthaus genannt.
Adelung-1793: Kranken-Spital, das · Spital-Meister, der