[277] 2. Stallen, verb. reg. welches mit stellen gleich bedeutend ist, aber nur in einigen Fällen gebraucht wird, und in doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, in einem Stalle, d.i. Raume, Zimmer, bey einander seyn; doch nur noch in figürlichem Verstande, friedlich bey und neben einander leben, sich vertragen. Sie stallen nicht mit einander, können sich nicht mit einander vertragen.
Füchse stallen nicht mit Wölfen,
Lichtw.
Wo es auch, obgleich vielleicht nicht so richtig, als ein Reciprocum gebraucht wird, sich stallen. 2. Als ein Activum. (1) Für stellen in weiterm Verstande, wo es nur noch in einigen Zusammensetzungen
üblich ist. S. Bestallen, Bestallung. Im Oberdeutschen ist Stallung auf einen flüchtigen Missethäter machen, ihm nachsetzen, nachstellen ihn zu erhaschen suchen. (2) In engerer Bedeutung, oder vielmehr unmittelbar von Stall, in den Stall stellen, besonders in dem zusammen gesetzten einstallen. Keine Pferde mehr stallen können, keine Stallung oder keinen Stallraum für sie mehr haben. So auch das Stallen und die Stallung. Siehe das letztere besonders.
Anm. Im Niedersächsischen gleichfalls stallen. Zu den Provinzial-Bedeutungen gehöret auch die, da es in Nieder-Deutschland für gerinnen gebraucht wird, Nieders. stallen, Holl. stollen. S. Stellen.