[278] Der Stallmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein vornehmer Beamter, welcher einem Marstalle vorgesetzet ist, und an großen Höfen noch den Oberstallmeister über sich hat. Er hat die oberste Aufsicht über einen Marstall, daher die Bereiter und andere Bediente seinen Befehlen unterworfen sind. Im mittlern Lateine Constabularius.