Standesperson, die

[290] Die Standesperson, plur. die -en, eine Person von Stande, d.i. von hohem, vornehmen Stande. In engster und eigentlichster Bedeutung gehören dahin nur Personen von dem höhern Adel, in weiterer aber auch solche, welche ihnen an Würde nahe kommen. Im weitesten Verstande pflegt man, obgleich aus einem Mißbrauche, oft jede über dem Bürgerstande erhabene Person mit diesem Nahmen zu belegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 290.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika