[377] Das Stiftsamt, des -es, plur. die -ämter, ein einem Stifte gehöriges Kammeramt. Ingleichen ein solches Kammeramt, welches aus den Gütern eines ehemaligen Stiftes, d.i. Klosters oder Bißthumes errichtet worden, in welcher letztern Bedeutung es besonders in einigen protestantischen Gegenden üblich ist. Daher der Stiftsamtmann.