Stollengerechtigkeit, die

[399] Die Stollengerêchtigkeit, plur. die -en, eben daselbst, die Gerechtigkeit, d.i. das Recht, welches ein Stollen und dessen Eigenthümer auf gewisse Befugnisse hat, wohin z.B. der Stollenhieb und die Stollensteuer gehöret. Auch das Stollenrecht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 399.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: