[423]Der Strandvōgt, des -es, plur. die -vögte, in einigen Niederdeutschen Gegenden, ein Vogt oder beeidigter Aufseher über die an dem niedrigen Strande aufgeführten Deiche.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 423.