Straßengericht, das

[425] Das Straßengericht, des -es, plur. die -e. 1. Ein Gericht, welches auf öffentlicher Straße gehalten wird, in welcher Bedeutung es doch nicht mehr gebräuchlich ist. 2. Die Gerichtbarkeit über die öffentlichen Landstraßen, wo es noch an manchen Orten in weiterm Verstande üblich ist, die allgemeine Gerichtbarkeit zu bezeichnen, zum Unterschiede von den Zaun- oder Pfahlgerichten, welche sich nur über den Bezirk eine Dorfes erstrecken, wo es im Plural allein am üblichsten ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 425.
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