[467] Die Stückhufe, plur. die -n, in der Landwirthschaft einiger Gegenden, ein Theil einer vollständigen Hufe oder Haupthufe, es sey nun die Hälfte oder ein Viertheil derselben. Der Besitzer einer solchen Stückhufe wird alsdann ein Halbhüfner, oder Viertelshüfner genannt.