[493] Succediren, verb. irregul. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, im gemeinen Leben, für nachfolgen oder folgen, d.i. in einem Amte, einer Würde, oder dem Besitze eines Dinges auf jemanden folgen. Einem succedieren. Daher der Succéssor, welcher auf einen andern in einem Amte, einer Würde, oder in dem Besitze eines Dinges folget, der Nachfolger; die Succession, diese Folge, oder Nachfolge.