[516] Das Tafelgut, des -es, plur. die -güter. 1. Güter, welche dem Landesherren zur Bestreitung der Tafel und des ganzen Hofstaates von dem Lande ausgesetzt sind; Franz. Domaines, Kammergüter, Krongüter, wenn der Landesherr ein König ist. 2. In dem Salzwerke zu Halle wird der vierte Theil der Sohle, welcher ehedem zur Unterhaltung der erzbischöflichen Tafel bestimmt war, gleichfalls Tafelgut genannt.