[524] Die Tagezeit, plur. die -en. 1. Für Tageszeit, im gemeinen Leben, S. dieses Wort. 2. In einem andern Verstande sind die Tagezeiten, gewisse verglichene Fristen oder Termine, an welchen eine Summe bezahlet werden muß. Ein Gut auf Tagezeiten bezahlen, die Kauf-Summe nicht auf Ein Mahl, sondern in gewissen verglichenen Terminen, bezahlen.