[528]Tändelhaft, -er, -este, adj. & adv. Neigung und Fertigkeit zum Tändeln besitzend und darin gegründet. Ein tändelhafter Mensch. Tändelhafte Handlungen. Daher die Tändelhaftigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 528.