[538] Die Tatze, plur. die -n, Diminut. das Tätzchen, Oberd. Tätzlein. 1. Der breite mit haarigen Klauen versehene Fuß mancher Thiere, besonders, so fern sie selbigen zum Zugreifen gebrauchen. So hat der Bär im eigentlichsten Verstande Tatzen, welche auch Tappen und Branten genannt werden. Aber im gemeinen Leben schreibt man auch wohl den Löwen, Hunden, Katzen u.s.f. Tatzen zu. Etwas mit der Tatze angreifen. Im Österreichischen heißt daher der Bär, vrsus, Tatzbär, zum Unterschiede von dem Eber, der daselbst gleichfalls Bär genannt wird. 2. Eine plumpe, breite Menschenhand, im verächtlichen Verstande, da es denn in einigen Mundarten auch wohl Tatsche lautet. Es scheinet aber, daß es ehedem auch Hand überhaupt bedeutet habe, wenigstens werden die Handkrausen oder Manschetten im Österreichischen noch im Diminut. Tätzlein, Tätzel oder Handtätzlein genannt.
Anm. Im Schwed. Tasse. In der ersten Bedeutung, vermuthlich als eine Onomatopöie des Ganges auf solchen breiten haarigen Füßen, indem im Schwedischen tassa auch langsam einher gehen ist. In der zweyten scheinet es vielmehr von tasten Französ. tâter, abzustammen, welches sich auf eine ähnliche Onomatopöie gründet. Auch tappen wird daher in beyden Bedeutungen gebraucht.