Thäter, der

[566] Der Thäter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Thäterinn, der eine That verrichtet oder verrichtet hat. 1. Im weitesten Verstande. Seyd Thäter des Worts, Jac. 1, 22f. Thäter des Gesetzes, Kap. 4, 11. Außer den Zusammensetzungen Gutthäter, Wohlthäter, Wunderthäter u.s.f. kommt es in dieser weitern Bedeutung im Hochdeutschen wenig mehr vor, wo man es 2. nur noch in der zweyten engern Bedeutung von dem Urheber einer bösen That, von einem Verbrecher gebraucht. Dem Thäter nachforschen, ihn aussuchen. Man hat die Thäter entdeckt. Ich bin die Thäterinn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 566.
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