[612] Die Tochterkirche, plur. die -n, eine Kirche, welche einer andern eingepfarret ist, zum Unterschiede von dieser andern, oder der Mutterkirche; die Filial-Kirche, in Ober-Deutschland Beykirche. Ein zu einer solchen Kirche gehöriger Pfarrbezirk heißt die Tochterpfarre, zum Unterschiede von der Mutterpfarre.