[631]Der Toppschilling, des -es, plur. die -e, ein noch im Niederdeutschen übliches Wort, dasjenige Handgeld zu bezeichnen, welches zur Versicherung eines Kaufes oder Vertrages gegeben wird. Von der Interjection topp.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 631.