Überliefern

[764] Überlḯefern, verb. reg. act. überliefert, zu überliefern, körperlich in den Besitz eines andern liefern, übergeben. Seinem Freunde einen Brief, den Gefangenen der Wache, jemanden ein anvertrautes Gut überliefern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 764.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: