[764]Übermáhlen, verb. reg. act. übermahlt, zu übermahlen. Ein Gemählde, es von neuem mahlen, oder die schadhaften Stellen mit frischen Farben ausbessern. Daher das Übermahlen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 764.