Überständig

[777] Ǘberständig, adj. et adv. was über die gehörige oder bestimmte Zeit gestanden hat, gemeiniglich nur als ein Kunstwort in einzelnen Fällen. Überreifes Getreide, welches zu lange auf dem Halme stehet, wird in der Landwirthschaft auch überständig genannt. Überständiges Erz ist im Bergbaue gleichfalls überzeitiges, welches schon wieder zu verwittern oder aufgelöset zu werden anfängt. Überständige Hölzer, im Forstwesen, alte ausgewachsene Hölzer, welche mehr ab als zunehmen. In einem andern Verstande sind daselbst überständige Schläge, welche bereits über die Schonzeit gestanden haben, und daher gehauen werden können. Und so in andern Fällen mehr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 777-778.
Lizenz:
Faksimiles:
777 | 778
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika