Übervortheilen

[782] Übervórtheilen, verb. regul. act. übervortheilt, zu übervortheilen, eigentlich, in Suchung seines Vortheiles jemanden überlegen seyn, seinen Vortheil zum Nachtheil eines andern zu befördern suchen. Vom Satan übervortheilt werden, 2 Cor. 2, 11. hintergangen, überlistet. Hat euch auch Titus übervortheilet? Kap. 12, 18. Am öftersten gebraucht man es noch im Handel und Wandel, wofür aber doch auch bevortheilen gewöhnlicher ist. Keiner soll übervortheilen seinen Bruder, 3 Mos. 25, 14. 17. So auch die Übervortheilung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 782.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: