[803]Der Úmgänger, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten auf dem Lande, geschworne Personen, welche die Gränzen und Marksteine umgehen, und die darüber entstandenen Streitigkeiten als Richter entscheiden; an andern Orten Untergänger.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 803.