Unbenommen

[833] Unbenommen, adj. et adv. nicht benommen, welches indessen als ein Nebenwort am üblichsten ist, für ungehindert, unverbothen. Es bleibt dir solches zu thun unbenommen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 833.
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