[833]Unbenommen, adj. et adv. nicht benommen, welches indessen als ein Nebenwort am üblichsten ist, für ungehindert, unverbothen. Es bleibt dir solches zu thun unbenommen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 833.