Unbezeugt

[836] Unbezeugt, adj. et adv. welches doch seltener vorkommt, durch kein Zeugniß bekannt gemacht, als der Gegensatz von bezeugt. Gott hat sich selbst nicht unbezeugt gelassen, Apost. 14, 17.


Ja er, zu dessen Licht kein irdisch Auge steigt,

Ließ keinem Sterblichen sein Wesen unbezeugt,

Gieseke.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 836.
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