Uneigentlich

[843] Uneigentlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht eigentlich, besonders in der zweyten Bedeutung dieses Wortes. Die uneigentliche Bedeutung eines Wortes, welche demselben nicht wesentlich ist, sondern sich auf eine bloße Ähnlichkeit gründet, und wovon die weitere, die engere, die figürliche Bedeutung, Arten sind. So auch der uneigentliche Verstand der Rede, welcher nicht durch die erste eigentliche Bedeutung der Worte, sondern durch Verbindung anderer ähnlicher Gedanken mit derselben verursacht wird. Uneigentlich reden, figürlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 843.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: