Unerhört

[845] Unerhört, adj. et adv. der Gegensatz von erhört. 1) Eine Bitte ist unerhört, wenn sie nicht erhöret wird. 2) Von erhören, durch das Gehör erfahren, ist unerhört, wovon man noch nichts gehört hat, doch am häufigsten in weiterer Bedeutung, für außerordentlich, ungewöhnlich. Das ist etwas unerhörtes. Das ist unerhört. Eine unerhörte Grausamkeit. Unerhört grausam seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 845.
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