Unerkenntlich

[845] Unerkênntlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von erkenntlich, genossene Wohlthaten nicht erkennend und darin gegründet, da denn dieses Wort einen geringern Grad dieser Unart bezeichnet, als undankbar. Gegen jemanden unerkenntlich seyn. Ein unerkenntliches Betragen. So auch die Unerkenntlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 845.
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