[846]Unerweislich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erweisen lässet, für das minder übliche unbeweislich, und das Oberdeutsche unerfindlich. Unerweisliche Beschuldigungen. So auch die Unerweislichkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 846.