Unerwogen

[846] Unerwogen, adv. welches besonders im Oberdeutschen als ein Nebenwort mit der zweyten Endung für ungeachtet üblich ist. Alles dessen unerwogen, ungeachtet. Unerwogen alles billigen Erbiethens. In der edlern Schreibart der Hochdeutschen ist es, so wie dessen Gegensatz anerwogen, unbekannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 846.
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