Ungehörig

[857] Ungehörig, -er, -ste, adj. & adv. der Gegensatz von gehörig, nicht gehörig. 1. Das ist dazu ungehörig, gehöret nicht dazu. Auch in weiterer Bedeutung, obgleich nur selten, für unerlaubt; unziemlich, in welchem Verstande es mehrmahls bey dem Opitz vorkommt. Ein ungehöriges Verhalten. 2. In engerer Bedeutung ist ungehörig in einigen Gegenden Westphalens dem hofhörig entgegen gesetzt. Ein ungehöriges Gut. S. Hofhörig. So auch die Ungehörigkeit, welches Hauptwort indessen noch seltener vorkommt, als das Bey- und Nebenwort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 857.
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