Ungemein

[859] Ungemein, adj. et adv. der Gegensatz von gemein, der doch nur in einigen figürlichen Bedeutungen desselben gangbar ist. 1. Was dem größten Theile der Dinge Einer Art nicht zukommt; am häufigsten als ein Nebenwort. Ein Übel, das unsern Standesleuten[859] nicht ungemein ist, Opitz; nicht selten. 2. In seiner Art vorzüglich, selten und vorzüglich. Das ist etwas ungemeines! etwas vorzüglich schönes. Er ist ein ungemeiner Mann, ein überaus angenehmer, vortrefflicher. Eine ungemeine Tapferkeit, eine seltene. 3. Noch häufiger als ein verstärkendes Wort, für ungewöhnlich groß, sehr, viel. Du machst mir ja ein ungemeines Vergnügen, Gell. Ich erschrak ungemein darüber. Ungemein groß, sehr, viel. Ungemeine Schmerzen empfinden. Indessen ist es als ein Beywort auch in dieser Bedeutung in der vertraulichen Sprechart gangbarer, als in der edlern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 859-860.
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