[861] Ungerathen, -er, -ste, adj. et adv. nicht gerathen; doch nur, so fern es dem wohl gerathen, d.i. wohl erzogen, entgegen gesetzt ist, eine Person zu bezeichnen, welche aus verachteter oder nicht befolgter Erziehung böse oder lasterhafte Sitten erworben.
Ein ungerathener Sohn. Eine ungerathene Tochter. In welchem Verstande es schon im Schwabenspiegel vorkommt.