[863]Ungeschoren, adj. et adv. nicht geschoren, in den niedrigen Sprecharten als ein Nebenwort auch im figürlichen Verstande. Jemanden ungeschoren lassen, ihm keine unnöthige Mühe, Beschwerde und Bewegung verursachen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 863.